Sozialberatung
Die Sozialberatung ergänzt die ärztliche, therapeutische und pflegerische Versorgung der Patienten durch fachliche Hilfen zu Fragen der Weiterversorgung nach der Entlassung aus der Geriatrischen Rehabilitationsklinik. Ziel der Sozialberatung ist es, alten Menschen trotz möglicher Einschränkungen durch das Alter oder Erkrankungen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die Sozialberatung orientiert sich dabei an der Würde und am Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Um die bestmögliche Lösung für und mit den Patienten zu erreichen, arbeitet die Sozialberatung eng mit den verschiedenen Berufsgruppen innerhalb sowie den Einrichtungen und Organisationen außerhalb der Klinik zusammen.
Am Beginn des Beratungsprozesses steht die Sozialanamnese. In Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonal erfolgt die Einschätzung des voraussichtlichen Hilfebedarfs bei Entlassung aus der Rehabilitationsklinik. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Angehörigen ist dabei sehr wichtig. Ausgehend von den jeweils vorhandenen persönlichen und sozialen Ressourcen wird abgeklärt, welche Hilfsmaßnahmen erforderlich sein werden, um eine gute Versorgung zu gewährleisten.
Das Aufgabenspektrum der Sozialberatung gliedert sich in folgende Bereiche:
- Häusliche Versorgung und Pflege
- Teilstationäre / vollstationäre Pflege
- Vorsorgevollmachten und Gesetzliche Betreuung
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI - Soziale Pflegeversicherung
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V - Gesetzliche krankenversicherung
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII - Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Schwerbehinderung)
- Selbsthilfegruppen für Patienten und Angehörige

